TRIER. Die Wahlplakate zur Oberbürgermeisterwahl am kommenden Sonntag sind zur Zeit vielerorts Bestandteil des Stadtbildes. In den vergangenen Tagen kam es nach Angaben der Polizei zu mehreren Diebstählen von und Sachbeschädigungen an den Plakaten. Entsprechende Strafanzeigen gingen bei der Polizeiinspektion Trier ein.
“Offensichtlich sind sich manche Personen jedoch nicht bewusst, dass das unberechtigte Entfernen, beziehungsweise die willentliche Beschädigung eines Wahlkampfplakates einen Straftatbestand darstellt. Das unberechtigte Entfernen erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls, die Beschädigung eines Wahlplakates stellt eine Sachbeschädigung dar”, teilt die Polizei in einer Pressemeldung mit.
Jedes Delikt für sich stellt einen Straftatbestand dar und kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Entsprechende Strafanzeigen gingen bei der Polizeiinspektion Trier ein.
Die Wahlplakate waren jeweils mittels Kabelbindern überwiegend an Laternenmasten angebracht. Tatorte sind im Bereich des Alleenringes, der “Bitburger Straße” und im Stadtteil Feyen zu verzeichnen.
Wer verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat (etwa, dass Kraftfahrzeuge umherfuhren und Wahlplakate abgehängt wurden − dies ist vor dem tatsächlichen Wahltermin sehr ungewöhnlich) wird gebeten sich bei der Polizeiinspektion Trier (Tel.: 0651- 9779- 3200) zu melden.
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Bildquelle: lokalo