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“Grüner Konrad”– Jetzt entscheidet das Gericht

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TRIER. Der Streit um die gesprühte Wahlwerbung der Grünen geht in die nächste Runde. Nach lokalo-Informationen hat die Partei um OB-Kandidat Fred Konrad einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier gestellt.

Uwe Goergen, Richter am Verwaltungsgericht, bestätigte auf Nachfrage diesen Eilantrag: “Bezugnehmend auf die Entscheidung der Stadt vom 26.August, dass die Wahlwerbung der Grünen unzulässing und binnen fünf Tagen zu entfernen sei, ist ein Antrag der Grünen eingegangen. Wir haben den Antrag an die Stadt weitergeleitet und bereits eine Stellungnahme bekommen. Die zuständige Kammer wird sich voraussichtlich in der kommenden Woche damit befassen.”

Streitpunkt des Antrags ist es, ob die Wahlwerbung der Grünen einen Sondernutzungsantrag bedurft hätte oder nicht. Straßenrechtlich sei eine solche Nutzung nicht zulässig, heißt es aus dem Rathaus. “Da es sich allerdings um ein laufendes Verfahren handelt, kann und darf ich weiter nichts sagen”, so Ralf Frühauf vom Presseamt der Stadt Trier gegenüber lokalo.

Die Grünen bezogen bereits einen Tag nach der Entscheidung der Stadt Stellung: “Als Kinder haben wir ständig Hüpfkästchen auf die Straße gemalt. Es ist mir neu, dass Eltern in Trier eine Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, wenn ihre Kinder mit Kreide auf der Straße spielen wollen.”

Hier geht es zum Kommentar von Eric Thielen

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Bildquelle: Bastian Lütge/Archiv


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