BITBURG. Die Stadt Bitburg muss dem Inhaber einer ortsansässigen Firma Schadensersatz wegen der Beschädigung seines Autos durch Kindergartenkinder zahlen. Dies hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit verkündetem Urteil entschieden (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 1 U 1086/11*).
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