Viele Unternehmer wissen längst, dass sie Vorkehrungen treffen müssten für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage sein sollten, den Betrieb zu führen. Die Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, ist aber oft gering. Doch es geht um Verantwortung für Kunden, Geschäftspartner, die Belegschaft oder die Familie. Es gilt sicherzustellen, dass das Unternehmen auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie plötzlicher Krankheit oder Tod des Unternehmers vor unnötigem Schaden bewahrt wird.
Anhand von Checklisten und Formularen erklärt das IHK-Handbuch, für welche Notlagen Vorsorge zu treffen ist:
- Stellvertreter-Regelungen und unternehmerische Generalvollmacht
- Kostenvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung
- Passwörter, Codes, PINs für Computer und Online-Banking
- Unternehmer-Testament sowie privates Testament und Ehevertrag
- Kontaktdaten der Familienmitglieder sowie wichtiger Lieferanten, Kunden, Kredit-Sachbearbeiter und sonstigen Ansprechpartnern
- Notfall-Anweisungen für elementare Projekte
- Übersicht über Fundstellen von wichtigen Verträgen, Unterlagen, Schlüsseln, Patenten, Schutzrechten etc.
- Jahresabschlüsse
- Altersvorsorge- und Versicherungsunterlagen
- Kopie des Stammbuchs
Das IHK-Notfall-Handbuch ist erhältlich bei der IHK Trier, Kontakt: Sonja Wagener, Telefon (06 51)97 77-5 02, E-Mail: wagener@trier.ihk.de (red)
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