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Sterbehilfe – Bundestag diskutiert über den Wunsch, zu sterben

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BERLIN. Der Bundestag befasst sich heute im Rahmen einer Orientierungsdebatte mit dem Thema Sterbehilfe. “Wie wollen wir sterben?” Eine Neuregelung der Sterbehilfe soll diskutiert werden.

Wie wollen wir sterben? Wenn ein Mensch unheilbar krank ist und sein Leben mit so großen Leiden verbunden ist, dass er sterben will, darf man ihm dabei helfen? Darf ein Arzt tödliche Medikamente verabreichen? Und sollte es Vereine geben, die Sterbende auf ihrem letzten Weg begleiten?

Diese ethisch heiklen Fragen diskutieren heute 48 Abgehordnete im Bundestag.  Vier Stunden sind in der heutigen Bundestagsdebatte für das Thema Sterbehilfe vorgesehen. Die Debatte wird unter dem Begriff “Sterbebegleitung” geführt.

Momentan ist die Gesetzeslage so, dass aktive Hilfe zum Suizid strikt verboten ist und mit Strafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Vereine sind nicht verboten. Kommerzielle Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland untersagt. Bei Ärzten ist es nicht eindeutig, sie bewegen sich in einer Grauzone. In den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung heißt es: “Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.” Nur in einige Bundesländern ist ihnen Hilfe zur Selbsttötung durch Berufsordnungen untersagt. Es gibt aber keine bundesweit einheitliche Regelung.

Die Meinungen im Parlament gehen weit auseinander. Es wird über die Fraktionsgrenzen hinaus diskutiert. Es haben sich fünf Parlamentariergruppen herauskristallisiert und Positionspapiere vorgelegt.

Eine Gruppe unterstützt die Meinung von Peter Hintze (CDU), Vizepräsident des Bundestages, und Karl Lauterbach, stellvertretender SPD-Fraktionschef. Hinze ist Pfarrer, Lauterbach Mediziner. Ihr Vorschlag sieht vor, Ärzten die Hilfe beim Suizid zu ermöglichen – unter strengen Auflagen und in Fällen unheilbaren Leids.

Eine zweite Abgeordnetengruppe  will jede professionelle Sterbehilfe per Gesetz verbieten lassen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Fraktionschef Volker Kauder und Geberalsekretär Peter Taber sind dieser Meinung. Sie wollen die Palliativmedizin und die Hospizkultur stärken.

Zwei weitere Positionspapiere schlagen einen Mittelweg vor: Harald Terpe und Elisabeth Scharfenberg von den Grünen sind dafür, Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen, Ärzte, Psychologen und Angehörige allerdings davon auszunehmen. Kerstin Griese und Eva Högel (SPD) wollen organisierte Sterbehilfe verbieten – da diese die Tötung auf Verlangen impliziert.

Renate Künast von den Grünen möchte die Beihilfe zum Suizid durch Ärzte und gemeinnützige Organisationen legalisieren. Patienten sollten die Möglichkeit haben, selbstbestimmt zu handeln und eine gute Beratung zu erhalten.

Ein konkreter Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe soll aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst 2015 auf den Weg gebracht werden.

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Bildquelle: wikipedia


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