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Wild-Parken in Trier – Kommt die Kralle für Alle?

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TRIER. Thomas Egger will den Einsatz der sogenannten “Parkkralle” rechtlich prüfen lassen – als eines von mehreren Mitteln gegen das “Wildparken” in Trier. Das sagte der zuständige Dezernent jetzt gegenüber lokalo. “Die Parkkralle wäre eine sinnvolle Alternative zum Abschleppen”, so Egger. Bereits im Bürgerhaushalt 2009 war die Anregung aus der Bevölkerung gekommen, in der Stadt gegen Parksünder die Kralle einzusetzen. Damals hatte die Verwaltung das als “rechtlich unzulässig” kommentiert. Grundsätzlich fordert Egger aber nach wie vor mehr Personal für den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD). Bei der Pressekonferenz zum Bürgerhaushalt hatte Oberbürgermeister Klaus Jensen angekündigt, sich für eine Personalaufstockung einsetzen zu wollen. Nach Informationen von lokalo soll dieser Posten in die Beratungen über den Doppelhaushalt 2015/2016 aufgenommen werden.

Mit derzeit 20 Vollzeitstellen muss der VÜD in Trier auskommen. Damit kann nach Auffassung von Egger die Arbeit in der Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet nicht ausreichend geleistet werden. “Wir bekommen das Problem des Wildparkens – vor allem an den Wochenenden und an Feiertagen – nur gewuppt, wenn wir mehr Personal haben”, so der Dezernent. Weil die Arbeitszeiten der Mitarbeiter in einer 40-Stunden-Woche begrenzt sind, seien eben manchmal nur drei oder sogar nur zwei Streifen auf der Straße. “Und zu den normalen Arbeitszeiten kommen auch noch die Dienste bei den Sonderveranstaltungen hinzu.” Laut Egger summiert sich dies im Jahr auf über 350 Stunden.

Dem Einsatz von privaten Kräften zur Verstärkung des VÜD steht der Dezernent nach wie vor skeptisch gegenüber – und zwar aus rechtlichen Gründen. Während der Heilig-Rock-Wallfahrt hatte die Verwaltung laut Egger bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) diesbezüglich angefragt. “Die ADD hat grundsätzlich Zustimmung signalisiert”, so Egger, “aber zugleich zu verstehen gegeben, dass die Kräfte quasi als ‘Leiharbeiter” in die Verwaltung zu integrieren seien.” Soll heißen: Auch für die privaten Kräfte müssten in der Verwaltung organisatorische Strukturen – etwas bei der räumlichen Unterbringung – geschaffen werden. Ferner muss der Personalrat gefragt werden. Denn der Einsatz von sogenannten Leiharbeitern in der Verwaltung ist zustimmungspflichtig. “Ich sehe also keinen Nutzen darin, private Mitarbeiter zu verpflichten”, betont Egger “das hätte keinen Vorteil gegenüber Kräften, die unmittelbar bei der Verwaltung angestellt sind.”

Im Juli hatte der Stadtrat Egger aufgetragen, den Einsatz von privaten Mitarbeitern im VÜD prüfen zu lassen. Eine Mehrheit aus CDU und Grünen hatte dem Dezernenten mehr Personal verweigert. Die SPD wollte sechs neue Stellen. In diesem Zusammenhang kritisiert Egger auch die Äußerungen einzelner Ratsmitglieder. “Gerade durch diese Äußerungen und die Diskussion im Rat ist bei meinen Leuten der Eindruck entstanden, dass sie unfähig seien.” Genau das sei aber nicht der Fall. “Die Mitarbeiter werden vor ihrem Dienstantritt in Mainz geschult, sie sind jeden Tag auf der Straße und leisten ihre Arbeit, müssen Entscheidungen treffen und abwägen”, so Egger, der sein Personal trotzdem noch einmal schulen lassen will – etwa in einer dreitägigen In-Haus-Schulung.

Nach Auffassung Eggers lässt sich die Kontrollintensität aber nur durch mehr Personal steigern. “Wir tun, was wir können, aber mehr geht eben nicht bei diesem Personalstand.” Dennoch griffen die Mitarbeiter des VÜD zuletzt deutlich schärfer als bisher gegen Falschparker durch. Nach Angaben von Egger wurden im August 103 verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt. Zum Vergleich: Im April wurde 33 mal abgeschleppt.

Es sei nicht Aufgabe des Beirates, eine Standortabwägung für die Erfordernisse der Berufsfeuerwehr vorzunehmen, sagt Egger.

Will den Einsatz der Parkkralle rechtlich prüfen lassen: Thomas Egger.

“Andererseits”, schränkt der Dezernent ein, “ist ein solcher Abschleppvorgang mit einem enorm hohen Zeitaufwand verbunden. Währenddessen können die Leute anderswo eben nicht kontrollieren.” Auch deshalb will Egger rechtlich noch einmal prüfen lassen, ob Trier die Parkkralle einführen kann. Aus Sicht des Dezernenten hätte das zwei große Vorteile. Die Kralle anzubringen, ginge erstens viel schneller als abzuschleppen. “Und zweitens”, so Egger, “würden wir den Platz auch nicht für den nächsten Falschparker freimachen.” Im Visier sollen dann vor allem Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen sein – etwa aus Luxemburg. Denn mit dem Großherzogtum besteht kein Verfolgungsabkommen. Das heißt, die Stadt kann die Strafzettel jenseits der Grenze nicht eintreiben. “Egal ob Abschleppen oder Parkkrallen – die Leute müssen sich so oder so bei uns melden, bevor wir das Fahrzeug freigeben.” Bei unmittelbaren Behinderungen etwa von Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen hilft die Kralle allerdings nicht. Dann muss der Wagen abgeschleppt werden.

Grundsätzlich will der Dezernent die Zügel noch einmal anziehen. “Der Stadtrat will, dass mehr abgeschleppt wird und wir härter durchgreifen”, so Egger, “also werden wir das tun und dann eben auch das eine oder andere Gerichtsverfahren in Kauf nehmen müssen.” In den kommenden Wochen will Egger zwecks Information noch einmal in die Öffentlichkeit gehen. “Den Leuten muss bewusst werden, dass sie sich bei ihren Parkgewohnheiten in Trier etwas wärmer anziehen müssen – nicht nur weil der Herbst kommt.” Das betreffe dann aber alle. “Und das ohne Ausnahme”, so Egger. (et)

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Bildquelle: Eric Thielen


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