KONZ/TRIER. Nach einem Beziehungsstreit und einer Entführung am 19. September sitzt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine 32-jährige Ex-Freundin gegen ihren Willen für mehrere Stunden festgehalten zu haben.
In einer Preesemittelung bezieht die Staatsanwaltschaft Trier Stellung zu den Vorkommnissen:
Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier bisher durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Ablauf des Geschehens für wahrscheinlich:
Der 32jährige Beschuldigte und sein Tatopfer waren bis zu ihrer Trennung im Sommer 2014 in Paar und hatten eine gemeinsame Tochter. Entgegen einer gerichtlichen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, nach der es dem Beschuldigten untersagt war, sich seiner Ex-Freundin zu nähern, lauerte ihr der Beschuldigte in den Morgenstunden des 19. September vor ihrer Wohnung in Konz auf. Als die 33-Jährige mit der gemeinsamen Tochter die Wohnung verließ, um die Tochter zur Schule zu bringen, ergriff sie der Beschuldigte, zerrte sie gewaltsam zu seinem Pkw und fuhr mit ihr und der gemeinsamen Tochter davon. Die Tochter ließ er zum Schulbesuch an
deren Schule in Konz aussteigen.
Die Geschädigte musste jedoch gegen ihren Willen im Fahrzeug bleiben. Mit ihr fuhr der Beschuldigte mehrere Stunden ziellos im Umland von Konz umher. Mehrere Fluchtversuche unterband er gewaltsam. Die Zeugin erlitt hierbei leichte Verletzungen. Aufgrund umfangreicher Fahndungsmaßnahmen konnten Einsatzkräfte der Polizei das Fahrzeug des Beschuldigten schließlich am Tattag gegen 12.30 Uhr lokalisieren, anhalten und den Beschuldigten festnehmen.
Aufgrund dieses Sachverhalts hält die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten der Freiheitsberaubung, der gefährlichen Körperverletzung, der Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz für dringend verdächtig. Auf ihren Antrag hat das Amtsgericht Trier am 20. September gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Seine genauen Motive sind noch nicht abschließend geklärt.
Die Ermittlungen dauern an.
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Bildquelle: Bundespolizei