TRIER. Das Rathaus sucht laut Pressemitteilung einen Käufer für das denkmalgeschützte Xaverius-Kloster in Olewig. Auf dem 10.500 Quadratmeter großen Grundstück besteht für den Investor zusätzlich die Möglichkeit, einen zweigeschossigen Neubau zu errichten, während der angrenzende Klostergarten nicht zum Verkauf steht und auch in Zukunft für das Olewiger Weinfest genutzt werden kann.
Das St. Xaveriusstift wurde 1885-87 im neugotischen Stil als Altenheim der Ordensgemeinschaft der Borromäerinnen errichtet. Im östlichen Gebäudeflügel findet sich noch Bausubstanz der mittelalterlichen Olewiger “Hungerburg”. Eine Kapelle, eine Remise und die eingeschossige frühere “Bewahrschule” für Kleinkinder komplettieren das Ensemble, das sich seit 1967 in städtischem Besitz befindet und 2001 unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Das zweistufige Verfahren zur Auswahl eines Investors hat am vergangenen Freitag begonnen. In der ersten Runde können Bietergemeinschaften, zu denen ein Architekt gehören muss, bis 13. November Projektideen einreichen. Die besten Bewerber werden anschließend aufgefordert, ein städtebauliches und architektonisches Gesamtkonzept auszuarbeiten. Ausführliche Informationen zum Verfahren finden sich unter der Internetadresse www.trier.de/kloster.
Angestrebt wird laut Stadt eine “bauliche Aufwertung” des ortsbildprägenden Altbaus, wobei natürlich der Denkmalschutz beachtet werden müsse. Eine bisherige Brachfläche des Grundstücks kann für einen Neubau mit maximal zwei Geschossen (plus Dachgeschoss) genutzt werden, der sich dem Kloster architektonisch jedoch unterordnen soll. Insgesamt soll eine städtebauliche Einheit entstehen. Neben Wohnungsbau sind auch andere Nutzungskonzepte wie Hotel/Gastronomie, Büros oder ein Kultur- oder Tagungszentrum möglich. Auch die Klosterkapelle kann in das Konzept einbezogen werden, wobei jedoch Bausubstanz und Raumzuschnitt des Gebäudes bewahrt werden müssen.
Die Entscheidung über den Verkauf soll dem aktuellen Zeitplan zufolge in der Sitzung des Architektur- und Städtebaubeirats im ersten Quartal 2015 fallen. Anschließend wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet sich der Investor, das Projekt innerhalb von drei Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans umzusetzen. (red)
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Bildquelle: Presseamt Stadt Trier