TRIER. Ein 61-jähriger Mann muss sich seit heute vor dem Trierer Landgericht wegen Totschlags verantworten. Er soll im März seinen Nachbarn im Streit mit einem Kleinkalibergewehr angeschossen und tödlich verletzt haben.
Zu Beginn des Prozesses ließ der Angeklagte Eduard E. über seinen Anwalt Dr. Ammer eine Erklärung verlesen. Er gestand, die Waffe auf seinen Nachbarn gerichtet zu haben, jedoch nur aus Selbstschutz, da er sich von dem 68-jährigen Mann, mit dem er seit Jahren zerstritten war, bedroht fühlte. Beim Stolpern löste sich dann ein Schuss. Dem Angeklagten tue diese Tat “sehr leid”, gerne würde er sie rückgängig machen.
Laut Anklage soll sich das Opfer durch den Lärm des Rasenmähers gestört gefühlt, ein Kantholz genommen und auf den Rasenmäher eingeschlagen haben. Daraufhin soll E. in seine Gartenlaube gegangen sein, um das Kleinkalibergewehr zu holen und den Nachbarn in die Brust geschossen haben.
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Bildquelle: Bastian Lütge