TRIER. Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen die wegen dreifache fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Geisterfahrerin Brigitte K. aus Daun. Die 62-Jährige hat bereits eingestanden, am 15. Oktober 2012 einen Unfall auf der A 1 bei Rivenich verursacht zu haben, bei dem ein Familienvater und zwei Kinder starben, zwei weitere schwer verletzt wurden.
Am heutigen Prozesstag wurden mehrere Zeugen vernommen, die die bisher gewonnenen Erkenntnisse des Berichts bestätigten. Der vage Verdacht, dass es sich bei der Unglücksfahrt der Frau um einen Selbstmordversuch gehandelt haben könnte, bei dem sie drei Menschen in den Tod riss, erhielt keine Nahrung. So war der Schwiegersohn der Unfallverursacherin, die selbst schwerste Verletzungen bei dem Crash davongetragen hatte, gebeten worden, sich in der Wohnung umzusehen. “Ich sollte auch nach einem Abschiedsbrief Ausschau halten”, berichtete Matthias H., “es war aber keiner zu finden.” Der junge Mann glaubt auch nicht an einen Suizidversuch, “weil sich meine Schwiegermutter nach dem Tod meines Schwiegervaters wieder gefangen hatte.”
Auch der Verdacht, dass das Navigationsgerät, dass er für die technisch nicht so versierte Frau programmiert hatte, vielleicht Auslöser für die fatale Entscheidung gewesen sein könnte, falsch vom Parkplatz auf die Autobahn aufzufahren, konnte nicht erhärtet werden. Es bleibt ein Rätsel, weshalb die Krankenpflegehelferin aus der Ausfahrt des Rastplatzes Rivenich statt nach rechts nach links abgebogen ist. Sie selbst hat mehrfach versichert, sich an die gesamte Autobahnfahrt nicht mehr erinnern zu können.
Die Schilderungen weiterer Zeugen, bezogen sich auf das Unfallgeschehen selbst oder die Sekunden kurz davor. Daraus können ebenfalls keine neuen Erkenntnisse abgeleitet werden. Aussagen, die Frau “mit starrem Blick” oder “geistesabwesend” am Steuer gesessen habe, sind wohl nicht von erheblicher Bedeutung, da sie lediglich subjektiv wahrgenommen wurden.
Relevant könnte allerdings noch der in der Wohnung gefundene Antrag von Brigitte K. auf eine Reha-Maßnahme sein, in der sie als Grund für die Notwendigkeit einer solchen Behandlung “psychosomatische Probleme nach dem Tod meines Mannes” angegeben hatte.
Michael B., einer der Polizisten, die kurz nach der Alarmierung vor Ort waren, schilderte wie auch schon einige Ersthelfer, wie es an der Unfallstelle aussah. Der Polizeioberkommissar hatte sich hauptsächlich um eines der verletzten Mädchen gekümmert, das wie die beiden anderen auch aus dem Auto des Vaters geschleudert worden war. Neben der Erstversorgung der Verletzungen hatte er vor allem beruhigend auf das Kind eingewirkt, das ansprechbar gewesen sei und unbedingt zum Auto des Vaters gebracht werden wollte.
Die Aussage dieses Polizeibeamten scheint aber den Verdacht zu erhärten, dass die Kinder nicht angeschnallt waren. “Es war kein Gurt in der Halterung”, sagt er aus und schloss auch “mit hoher Wahrscheinlichkeit” aus, dass der Vater und der kleine Junge, der im Fußraum aufgefunden wurde, angegurtet gewesen war.
Als letzter Zeuge des Tages war erstmals in diesem Prozess ein Arzt als Sachverständiger aufgerufen. Dr. Alexander Larsen ist in der Universitätsklinik in Homburg/Saar tätig, in die damals fünfjährige Amina nach dem Unfall eingeliefert worden war. Alle Verletzungen des Kindes wurden aufgelistet und erklärt – allein in dieser Klinik musste das kleine Mädchen mehrfach operiert werden. “Das Kind schwebte definitiv in akuter Lebensgefahr”, erklärte der Mediziner auf Nachfrage von Richter Armin Hardt.
In der nächsten Verhandlung werden weitere Sachverständige zu Wort kommen. Dann wird auch die Mutter der Kinder und Lebensgefährtin des getöteten Fahrers aussagen. Die Frau wird im Prozess als Nebenklägerin vom Koblenzer Anwalt Franz Obst vertreten. Der stellte schon mal den Antrag, den Hausarzt von Brigitte K. auf die Zeugenliste zu setzen. “Es kann sein, dass ich noch Ärzte hören will, die die Angeklagte behandelt haben”, sagt Obst an den Richter gewandt. Hardt hält es deshalb für möglich, dass es nicht bei den vier angesetzten Prozesstagen bleibt.
Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag, 9. September, um 9.15 Uhr fortgesetzt.
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Bildquelle: lokalo.de