TRIER/SAARBURG. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung der Betriebsprämie und der Umverteilungsprämie sowie die Anträge auf Weitergewährung der Zuwendungen für das Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL/ Steil- und Steilstlagenprogramm) bzw. PAULa und der Erstaufforstungsprämie bis zum 15. Mai gestellt werden müssen.
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