KOBLENZ/BÜCHEL. In seiner heutigen Pressemitteilung (11/2014: "Stadt Koblenz durfte Blockade des Fliegerhorstes Büchel nicht verbieten") erklärt das Verwaltungsgericht Koblenz zur Frage einer strafbaren Nötigung durch Sitzblockaden vor dem rheinland-pfälzischen Atomwaffenlager Büchel unmissverständlich, dass die Blockaden am Fliegerhorst nicht rechtswidrig sind.
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